Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:- Eingetragen im Grundbuch von Friedrichsthal Blatt 1496 BV Nr. 1
lfd. Nr. 1
Gemarkung Friedrichsthal, Flur 1, Flurstück 1024/7
Gebäude- und Freifläche ungenutzt, Friedrich-Engels-Straße
Größe: 633 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Unbebautes Grundstück (hausnahes Gartenland) in 16515 Oranienburg OT Friedrichsthal, Havelaue 33.
Verkehrswert: 12.700,00 €
- Eingetragen im Grundbuch von Friedrichsthal Blatt 1496 BV Nr. 2
Eigentum an dem errichteten Gebäude, aufgrund eines dinglichen Nutzungsrechts, auf dem Grundstück
lfd. Nr. 2
Gemarkung Friedrichsthal, Flur 1, Flurstück 1024/7
Größe: 633 m²
Das Grundstück ist hier eingetragen unter lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses, das Nutzungsrecht nachträglich in Abt. II Nr. 1.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
In 16515 Oranienburg OT Friedrichsthal, Havelaue 33 (keine Bebauung vorhanden).
Verkehrswert: 1,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist in das Grundbuch eingetragen worden am:
06.02.2024 (BV Nr. 1 Flur 1 Flurstück 1024/7)
20.06.2024 (BV Nr. 2 Gebäudeeigentum auf BV Nr. 1 Flur 1 Flurstück 1024/7)
Hinweis:Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.